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Neuwahlen des Europäischen Parlaments – Wähler die sich vorübergehend im Konsularbezirk befinden

Wahl der italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Antragsverfahren für Wähler, die sich wegen Arbeit oder Studium vorübergehend im Konsularbezirk Wolfsburg aufhalten, sowie für ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen, damit sie ihre Stimme in den Wahllokalen abgeben können, die in der italienischen Konsularagentur Wolfsburg eingerichtet werden

Bei den Neuwahlen des Europäischen Parlaments, die von Donnerstag, den 23. bis Sonntag, den 26. Mai 2019 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stattfinden werden, können italienische Wähler, die sich wegen Arbeit oder Studium vorübergehend in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, sowie ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen ihre Stimme für die italienischen Volksvertreter in den Wahllokalen abgeben, die bei den Konsulaten eingerichtet werden.

Für die Zulassung zur Stimmabgabe muss bis spätestens 7. März 2019 ein Antrag gestellt werden, auf dem als Adressat der Bürgermeister der Gemeinde anzugeben ist, in deren Wählerlisten der Antragsteller verzeichnet ist. Einzureichen ist dieser Antrag beim zuständigen Italienischen Konsulat, das dann für die Weiterleitung Sorge trägt. Bitte verwenden Sie den hier verfügbaren Vordruck. Auf jeden Fall muss der Antrag konkrete Angaben zu den Gründen enthalten, aus denen sich die betreffende Person im Konsularbezirk aufhält. Beizulegen ist ebenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers, des Instituts oder der Einrichtung, an dem/der die Person ihre Studientätigkeit ausübt, oder eine Eigenerklärung zum Ersatz einer öffentlichen Beweisurkunde gemäß Art. 47 D.P.R. 445/2000 mit Angaben zur Berufs- oder Studientätigkeit oder zur Eigenschaft als zusammenlebendes Familienmitglied.

Die Anträge können in der Italienischen Konsularagentur Wolfsburg eingereicht werden:

a) per E-Mail an folgende Adresse: elettorale.wolfsburg@esteri.it (beizufügen sind als eingescannte Datei der unterschriebene Antrag + die Bescheinigung oder Eigenerklärung zum Ersatz einer öffentlichen Beweisurkunde + die Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers);

b) per zertifizierter E-Mail (PEC) an: con.wolfsburg@cert.esteri.it (beizufügen sind als eingescannte Datei der unterschriebene Antrag + die Bescheinigung oder Eigenerklärung zum Ersatz einer öffentlichen Beweisurkunde + die Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers);

c) per Post an: Italienische Konsularagentur
Goethestr. 52
38440 Wolfsburg
(beizufügen sind der unterschriebene Antrag + die Bescheinigung oder Eigenerklärung zum Ersatz einer öffentlichen Beweisurkunde + die Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers);

d) per Fax an folgende Nummer: 05361/6009420

e) persönlich während der Öffnungszeiten.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Termin 7. März 2019 verbindlich und nicht verlängerbar ist: Nach diesem Datum können keine Anträge mehr angenommen werden und Wähler, die vorübergehend wegen Arbeit oder Studium im Ausland aufhalten, können ihr Stimmrecht nur noch in Italien (Art. 3 Absatz 6 DL 408/1994), oder in dem EU-Land ausüben, in dem sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, wenn sie im Verzeichnis der im Ausland ansässigen Italiener (AIRE) registriert sind.

Vordruck für Wähler, die sich vorübergehend im Konsularbezirk Wolfsburg aufhalten

Für andere Konsularbezirke in Deutschland wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Konsulat.