Regeln für den Zutritt zu unseren Büros
Ab dem 4. April 2022 ist Zutritt zu unseren Büros nur in Fällen gewährleistet in denen die persönliche Anwesenheit erfordelich ist. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail. Ausser in Ausnahmefällen kann sich nur eine Person gleichzeitig an unserem Schalter aufhalten.
Der Zutritt ist ausschliesslich nach der 3G-Regel gestattet.
Der Zutritt kann also nur gewährleistet werden:
- für vollständig Geimpfte
Der Impstatus kann entweder durch ein digitales Impfzertifikat oder durch Vorlage eines gelben Impfausweises
- für Genesene
Die Genesung kann entweder durch ein digitales Impfzertifikat oder durch Vorlagen eines ärtztlichen Attests, das die Personalien und das Ansteckungsdatum anzeigt.
- bei Vorlage eines negativen Coronatest
Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und von einer zertifizierten Teststelle ausgestellt worden sein.
Der Zutritt zu unseren Büros kann darüber hinaus nur mit FFP2 Maske und nach Messung der Körpertemperatur erfolgen, die 37,5° nicht übersteigen darf.
GREEN PASS - Erläuterungen
Die Italienische Konsularagentur ist NICHT für die Ausstellung oder Erneuerung des sogenannten "Green Pass" zuständig, einer Bescheinigung, die den Impfschutz bestätigt, um bestimmte Aktivitäten in Italien ausüben zu können (z.B. den Besuch von Restaurants, Bars, Hallenkinos, etc.).
Da es sich um eine europäische Zertifizierung handelt, wird der in Deutschland ausgestellte "Green Pass" auch in Italien anerkannt und der in Italien ausgestellte auch in Deutschland. Landsleute, die sich für den Erhalt eines "Green Pass" interessieren, werden daher gebeten, sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in ihrer Wohngemeinde zu wenden (z.B. Apotheken und Hausärzte).
Informationen des Italienischen Aussenministeriums bezüglich der Nosituation COVID-19
Informationen der Ital. Botschaft in Berlin bzgl. der Notsituation COVID-19
Informationen der Stadt Wolfsburg bezgl. der Notsituation COVID-19