Aktualisierung der Konsulargebühren
Bitte beachten Sie, dass das neue Haushaltsgesetz 2025 (Art. 1, Abs. 639) ab dem 1. Januar 2025 eine Erhöhung der Konsulargebühr von 300,00 auf 600,00 € vorsieht, die Erwachsene für die Einreichung eines Antrags auf Anerkennung der Staatsbürgerschaft iure sanguinis bei diplomatisch-konsularischen Vertretungen entrichten müssen.
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