Nach Umwandlung der Gesetzesverordnung 183/2020 in ein Gesetz, wurde die Frist vom 28. Februar 2021 bezüglich der exklusiven Vergabe seitens der italienischen Öffentlichen Verwaltung von Zugangsdaten für das SPID (öffentliches System für die digitale Identität) und des elektronischen Personalausweises (CIE) zum Zweck der Identifizierung und des Netzwerkzugangs um weitere 15 Monate verlängert, und zwar bis zum 31. Dezember 2022. Wer bereits im Besitz der persönlichen Zugangsdaten ist, kann diese bis zum 31. März 2023 benutzen, um die Online-Dienstleistungen der Öffentlichen Verwaltung in Anspruch zu nehmen.
Bis zum 31. Dezember 2022 haben die Bürger Zugang zu den Online-Dienstleistungen ohne dafür das SPID oder den elektronischen Personalausweis (CIE) benutzen zu müssen. Dies bedeutet, dass das Portal FAST-IT weiterhin für die konsularischen Dienstleistungen benutzt werden kann, wie beispielsweise A.I.R.E.-Registrierungen oder andere Funktionen.