Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Emergency Travel Documents (ETD)

Das ETD (Emergency Travel Document) ist ein Notfallreisedokument, das in den europäischen Rechtsvorschriften (Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 25. Juni 1996 (96/409 / GASP)) ausdrücklich vorgesehen ist und im Falle eines Diebstahls oder Verlusts oder in jedem Fall des Fehlens eines gültigen Personalausweises oder Reisedokuments nur für die Rückkehr nach Italien oder an den Ort des regulären Wohnsitzes und nur für die Zeit ausgestellt wird, die unbedingt erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen.

Die Identität des Antragstellers muss durch Fotokopien des verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokuments oder durch andere Dokumente, die personenbezogene Daten, Fotos und Unterschriften enthalten (z. B. ein abgelaufener Personalausweis oder Führerschein) oder wiederum durch eine eidesstattliche Aussage von mindestens 1 volljährigen italienischen Staatsbürgers mit einem gültigen Ausweisdokument nachgewiesen werden. Wenn es nicht möglich ist, die Identität des Antragstellers auf die oben beschriebene Weise nachzuweisen, muss die konsularische Vertretung eine Bestätigung der personenbezogenen Daten von der italienischen Wohnsitzgemeinde anfordern (was die Ausstellungsfrist der ETD erheblich verlängern kann).

Im Falle der Ausstellung einer ETD an Minderjährige muss der Antrag von den Eltern oder in jedem Fall von den Trägern des Sorgerechts gestellt werden (persönlich oder durch eine besondere Erklärung, die per Fax oder E-Mail mit einer Kopie eines Ausweisdokuments gesendet wird). In bestimmten Fällen (z. B. Minderjähriger auf Klassenfahrt in Begleitung von Lehrern die in die Liste der begleiteten Schüler eingetragen sind) kann der Antrag auch von einer anderen Person als den Eltern (im betreffenden Beispiel von der Lehrkraft) gestellt werden.

Die ETD wird in der Regel während der Öffnungszeiten der Konsularagentur ausgestellt. Für die Ausstellung des Dokuments benötigen Sie 2 Passfotos und 1,55 € in bar. In absoluten und nachgewiesenen Notfällen kann es auch außerhalb der Öffnungszeiten ausgestellt werden, vorbehaltlich der Zahlung von Notrechten in Höhe von 50,00 €.

Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen möglich ist, auch ohne Ausweisdokument zu reisen, z. B. durch Vorlage der Anzeige des Diebstahls oder Verlusts des Dokuments zusammen mit einer Fotokopie desselben. Darüber hinaus können Sie in vielen Fällen, wenn Sie eine Fotokopie des Dokuments haben und nachdem Sie Diebstahl oder Verlust bei den örtlichen Polizeibehörden gemeldet haben, bei der deutschen Bundespolizei die Ausstellung eines Notreiseausweises beantragen.