Verlängerung der Gültigkeit italienischer Ausweis-und Identitätsdokumente zum Zweck der persönlichen Identifizierung.
Mit dem Gesetz Nr. 159 vom 17.11.2020 (Umwandlung des Gesetzesdekrets 7 Oktober 2020) wurde eine weitere Verlängerung der Gültigkeit der italienischen Ausweis- und Identitätsdokumenten eingeführt. Die Gültigkeit aller italienischen Ausweis- und Identitätsdokumente, einschließlich Päße und Personalausweise, wird ausschließlich zum Zweck der persönlichen Identifizierung bis zum 30. April 2021 verlängert.
Für den Grenzübertritt bleibt die Gültigkeit der oben genannten Dokumente auf das im jeweiligen Dokument angegebene Ablaufdatum beschränkt.