Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Vereinfachung der Prozedur zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für Erwachsene

Italian passport

Laut Gesetzesdekrets Nr. 69/2023 benötigen Eltern mit minderjährigen Kindern ab dem 14. Juni 2023 für die Ausstellung des eigenen Personalausweises/Reisepasses keine Einwilligungserklärung mehr vom anderen Elternteil.

Gemäss Artikel 3-bis des Gesetzes Nr. 1185/1967, kann ein Elternteil eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Personalausweises/Reisepasses des anderen Elternteils erwirken, wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass Letzteres sich durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern entziehen könnte.
Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts gestellt werden, das für die Gemeinde zuständig ist in der das Kind in das Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) eingetragen ist.

Für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses für Minderjährige bleibt jedoch die Pflicht der Einwilligungserklärung beider Elternteile, bzw. des sorgeberechtigten Elternteils, bestehen.