Seit dem 29. Dezember 2016 haben italienische Eltern bei ausschließlichem Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft die Möglichkeit dem Kind, zusätzlich zum Nachnamen des Vaters, auch den der Mutter zu erteilen.
Die Ausstellung einer mit dem italienischen Recht konformen Geburtsurkunde erfordert, dass das Standesamt zum Zeitpunkt der Geburtsanmeldung eine gemeinsame Willenserklärung von beiden italienischen Elternteilen entgegennimmt.
Bei Fehlen der Willenserklärung beider Elternteile kann die Geburtsurkunde mit doppeltem Nachnamen nicht registriert werden.
Die Willenserklärung kann auch nach Ausstellung der Geburtsurkunde der Italienischen Konsularagentur per Post oder Email übermittelt werden, welche sie dann dem italienischen Standesamt, zusammen mit der deutschen Geburtsurkunde, zur Registrierung übermittelt.
Adresse:
Agenzia Consolare d’Italia
Goethestr. 52
38440 Wolfsburg
Email: statocivile.wolfsburg@esteri.it