Das staatliche italienische Renteninstitut (INPS) hat mitgeteilt, dass aufgrund der internationalen Pandemielage die Frist für die Einreichung der Lebensbescheinigung seitens der im Ausland lebenden Rentner verlängert worden ist. Dies betrifft sowohl die Anträge des Zeitraums 2019 – 2020, die gerade geprüft werden, als auch die des Zeitraums 2020 – 2021, welche ab Mai 2021 bearbeitet werden.
Dies bedeutet für die Rentner: Sollten Rentner, deren Existenz ab Oktober 2019 geprüft wird, bis zum 7. Mai 2021 nicht die Lebensbescheinigung eingereicht haben, so müssen diese ihren Juni-Rentenscheck persönlich und in bar beim Anbieter von Auslandsüberweisungen Western Union kassieren.
Sollte die Rente nicht persönlich kassiert oder die Lebensbescheinigung nicht bis zum 19. Juni 2021 eingereicht worden sein, so wird die Zahlung der Rente ab Juli 2021 ausgesetzt.
Bezüglich der Prüfung der Anträge des Zeitraums 2020 – 2021, so wird die Citybank in der ersten Maiwoche 2021 mit der Versendung der Formulare an die Rentner beginnen. Die Frist für die Einreichung der Lebensbescheinigung ist der 7. September 2021.
Dies bedeutet: Sollte die Lebensbescheinigung nicht bis zum 7. September 2021 eingereicht worden sein, so muss die Oktober-Rate 2021 persönlich und in bar bei der Western Union kassiert werden. Wird der Betrag nicht persönlich abgeholt oder die Lebensbescheinigung trifft nicht bis zum 19. Oktober 2021 bei der Citybank ein, so wird die Rentenzahlung ab der November-Rate 2021 ausgesetzt.